TG‑Events | Inhaber: Torben Glowig
Afrastraße 69a,
86316 Friedberg
E-Mail: mail@tg-events.eu
Stand: 08.12.2025
TG‑Events nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.
1. Geltungsbereich | 2. Leistungen / Vertragsgegenstand | 3. Vertragsschluss | 4. Preise und Zahlungsbedingungen | 5. Leistungen Dritter / Subunternehmer | 6. Mitwirkungspflichten des Kunden | 7. Bereitstellung, Auf- und Abbau, Übergabe | 8. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung | 9. Höhere Gewalt (Force Majeure) | 10. Haftung und Haftungsbeschränkung | 11. Gewährleistung / Mängelrügen | 12. Eigentumsvorbehalt (bei Vermietung / Verkauf) | 13. Datenschutz | 14. Vertraulichkeit | 15. Nutzungsrechte / Urheberrecht | 16. Versicherungen | 17. Salvatorische Klausel | 18. Schlussbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Angebote, Verträge und Lieferungen der TG‑Events (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 TG‑Events erbringt Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik (Auf‑ und Abbau, Betreuung von Licht-, Ton‑ und Bühnentechnik), die technische Durchführung von Veranstaltungen aller Art (z. B. DJ‑ und Showproduktionen), Vermietung von Veranstaltungstechnik und Event‑Equipment, Foto‑ und Videoproduktion sowie Erstellung von Werbe‑ und Onlinemedien, IT‑ und Webdienstleistungen (z. B. Websiteerstellung, Serverhosting, Programmierung), Management und Öffentlichkeitsarbeit von Veranstaltungen und künstlerischen Projekten (einschließlich Sponsorenakquise und Onlineauftritten) sowie künstlerische und artistische Darbietungen und Vorträge.
2.2 Genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbestätigung oder dem Vertrag.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftragnehmer oder durch Unterzeichnung des Vertrags zustande.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; daher wird keine Umsatzsteuer berechnet.
4.2 Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden (z. B. Stundenhonorar, Spesen), werden nach den im Angebot genannten Sätzen berechnet.
4.3 Reisekosten, Spesen, Zulagen, Sondergenehmigungen, Gebühren und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
4.5 Bei Aufträgen mit Vorauszahlungen sind diese in dem im Angebot genannten Umfang vor Leistungsbeginn zu leisten.
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung.
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen technischen, rechtlichen und baulichen Voraussetzungen gegeben sind (z. B. Zugang, Stromversorgung, Freigabe von Flächen). Kosten für notwendige Änderungen trägt der Kunde, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
6.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Kunde sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere Brandschutz‑, Versammlungs‑ und Unfallverhütungsvorschriften.
6.4 Werden vom Kunden beauftragte Dritte (andere Dienstleister, Mieter etc.) nicht rechtzeitig bereitgestellt oder behindern sie die Arbeit, so verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist entsprechend. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.
7.1 Zeiten für Auf‑ und Abbau werden vertraglich vereinbart. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berechtigen den Auftragnehmer, zusätzliche Warte‑ und Folgekosten zu berechnen.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste an nicht zur Leistung gehörenden Gegenständen des Kunden oder Dritter, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
7.3 Mit der Abnahme der Leistung durch den Kunden geht die Verantwortung für die an der Veranstaltung verwendeten Gegenstände, soweit vermietet oder überlassen, auf den Kunden über; dies gilt nicht für Schäden, die bereits vor Übergabe vorhanden waren und die der Auftragnehmer zu vertreten hat.
8.1 Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Leistung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer.
8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Rücktritt des Kunden eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende pauschalierte Entschädigungen (zuzüglich nachgewiesener weiterer Kosten):
| Zeitpunkt des Rücktritts | Entschädigung (vom Gesamtpreis) |
|---|---|
| bis 30 Tage vor Veranstaltung | 20 % |
| 29–14 Tage vor Veranstaltung | 50 % |
| 13–3 Tage vor Veranstaltung | 80 % |
| ab 2 Tage vor Veranstaltung oder No‑Show | 100 % |
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten (z. B. höhere Gewalt, unzumutbare Gefährdung der Mitarbeiter, technische Unmöglichkeit). Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach Aufwand vergütet.
8.4 Umbuchungen sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung des Auftragnehmers; hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
9.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Aufruhr, behördliche Verbote, Streik, Pandemien, Naturkatastrophen) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
9.2 Kann die Leistung infolge höherer Gewalt dauerhaft nicht erbracht werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten.
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Für sonstige leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
10.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Dritten bereitgestellter Hard‑ und Software, es sei denn, deren Mängel sind vom Auftragnehmer verursacht.
11.1 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Für versteckte Mängel gilt die Rügepflicht nach Entdeckung.
11.2 Leistet der Auftragnehmer Gewähr, beseitigt er Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
11.4 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, soweit nicht längere gesetzliche Fristen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Schäden an Leben/Körper/Gesundheit, gelten.
12.1 Vermietet der Auftragnehmer Geräte, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12.2 Der Kunde darf in diesem Zeitraum über die Gegenstände nicht verfügen (Verpfändung, Sicherungsübereignung).
13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
13.2 Zweck der Datenverarbeitung ist die Vertragserfüllung, Abrechnung, Buchführung und ggf. Marketing (sofern der Kunde eingewilligt hat). Weitere Informationen entnimmt der Kunde der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13.3 Auf ausdrückliche Vereinbarung kann der Auftragnehmer während Veranstaltungen Foto‑ und Videoaufnahmen erstellen. Mit Abschluss des Vertrags räumt der Kunde dem Auftragnehmer das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen für werbliche Zwecke ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen nicht unbefugt zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
15.1 Soweit der Auftragnehmer kreative Leistungen (z. B. Foto‑/Videoproduktion, Webdesign, Programmierung, grafische Arbeiten) erstellt, bleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.
15.2 Für die Nutzung der Arbeitsergebnisse räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
16.1 Der Kunde wird nach Möglichkeit eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen bzw. nachweisen. Eine Deckung ist insbesondere bei größeren Veranstaltungen dringend empfohlen.
16.2 Der Auftragnehmer empfiehlt, für die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände und für die Veranstaltung selbst geeignete Versicherungen abzuschließen; dies obliegt dem Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
18.1 Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers: Friedberg.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Friedberg / Augsburg), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.